Zur Sache: Fiskalpakt - verfassungskonform machen!

Aktuell

MAINZ.

Dieser Beitrag handelt von einer der zentralen Zukunftsfragen sowohl für die Eurozone, die Europäische Union als auch für die Bundesrepublik Deutschland, den Bund, die Länder und die Kommunen.
Es geht in Europa um die Stabilisierung der gemeinsamen Währung, um eine koordinierte Wirtschafts- und Finanzpolitik.

Es geht darum, den fatalen Irrtum der Konservativ-Liberalen zu korrigieren, der Schutz der Interessen der Vermögenden und den Verursachern der Finanzkrise diene einer guten Zukunft eines geeinten Europas. Es muss einen besorgt machen, wenn in Europa jeder vierte Arbeitsfähige unter 25 Jahren ohne Arbeit oder Ausbildungsplatz ist. Wir haben Verantwortung gegenüber diesen Menschen, aber auch gegenüber Europa, das der Menschen wegen zustande gekommen ist und nicht allein um Märkte zu regulieren oder zu öffnen. Europa braucht neben einer verantwortlichen Fiskalpolitik eine Politik für qualitatives Wachstum.
Um jedes Missverständnis zu vermeiden: Es geht nicht darum, dass ich und mit mir die Mehrheit der deutschen Länder den Fiskalpakt prinzipiell ablehnen. Im Fiskalpakt verabreden sich die 25 EU-Staaten, die den Euro als Währung haben oder noch einführen werden, innerstaatlich wirksame gesetzliche Schuldenbremsen einzuführen. Wie in jeder Familie, die in einem gemeinsamen Haus wohnt, brauchen wir gemeinsame und vernünftige Regeln. Insofern begrüßen wir den ausgehandelten Fiskalpakt.
Was nicht geht: Mit dem Fiskalpakt wird auch eine schnellere Konsolidierung der deutschen Staatsfinanzen verabredet, die mit Ländern und Kommunen nicht abgestimmt wurde. Im aktuellen Streit zwischen Bund und Ländern geht es um Kern um die Frage, inwieweit der Bund die Verfassung und die Haushaltsautonomie von Ländern und Kommunen respektiert und ihre bereits verabredeten Konsolidierungsanstrengungen anerkennt.
Nach dem im Dezember verabschiedeten verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt können sich die EU-Mitgliedsstaaten eigenständig Haushaltsziele für ein konjunkturbereinigtes, strukturelles Defizit vorgeben. Ein Defizit bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist danach erlaubt. Die Bundesregierung hat in ihrem Stabilitätsprogramm das deutsche Defizitziel auf 0,5 Prozent abgesenkt und hat für den Fiskalpakt die gleiche Größe verhandelt. Gleichzeitig gilt für die Konsolidierung in den deutschen Ländern nicht ohne Grund ein Übergangspfad bis 2020. Bis dahin, so die Verabredung in der deutschen Schuldenbremse, realisieren die Länder Haushalte ohne strukturelle Defizite. An sich wäre dies alles kein Problem, wenn die Bundesregierung für ihre weitergehenden Versprechungen in Europa innerstaatlich auch geradestehen wollte. Insbesondere könnte man fragen, worin denn das Problem bestehe, da Deutschland nach derzeitigen Prognosen das angesprochene Defizitziel bereits 2012 erreicht.
Dazu muss man sich die aktuelle finanzpolitische Lage vor Augen führen. Der Bund und die Sozialversicherungen konsolidieren ihre Haushalte derzeit mit sehr viel Rückenwind. Die günstige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt entlastet insbesondere die Sozialversicherungen, die 2011mit einem Überschuss von 15 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Das derzeit historisch niedrige Zinsniveau hilft vor allem dem Bund, der für zwei Drittel der öffentlichen Schulden in Deutschland verantwortlich ist. Aktuell zahlt der Bund für zweijährige Schatzanweisungen praktisch keine Zinsen mehr. Zudem sinken die Belastungen des Bundes aus dem Aufbau Ost bis 2019 schrittweise auf Null. Die Solidarpaktmittel werden jedes Jahr um rund 700 Millionen Euro gekürzt und auch die überproportionalen Zweckzuweisungen für die neuen Länder, die sogenannten Korb II Mittel, sinken stetig.
Die Länder und Kommunen dagegen müssen für die nächsten Jahre mit einer steifen Brise ins Gesicht rechnen. In den Haushalten der alten Länder werden in den nächsten sieben Jahren die Ausgaben für Pensionen drastisch ansteigen, da die Lehrer, die die geburtenstarken Jahrgänge unterrichteten, ins Pensionsalter kommen. In Rheinland-Pfalz rechnen wir mit einem Anstieg der Ausgaben um rund 60 Prozent bis 2020. Die neuen Länder, die dank der weiterhin hohen Hilfen für den Aufbau Ost noch ausgeglichene Haushalte aufweisen, werden schrittweise bis 2020 mit dem Einnahmeniveau der finanzschwachen Länder im Westen zurechtkommen müssen. Allein dies bedeutet eine Konsolidierungsleistung von 12 Milliarden Euro oder etwa 800 Euro je Einwohner.
Das ist der Hintergrund, vor dem die Länder ihre Haushalte auf der Basis der im Grundgesetz vereinbarten deutschen Schuldenbremse konsolidieren müssen. Bis 2020 werden sie, so sehen es die Schuldenbremse und die von den Ländern beschlossenen landesrechtlichen Regelungen vor, ausgeglichene Haushalte vorweisen. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein breites Bündel nicht gerade populärer Einsparungen beschlossen, darunter die Streichung von 2000 Lehrerstellen bis 2016, die Deckelung des Besoldungsanstiegs über fünf Jahre auf ein Prozent und eine Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes auf fünf Prozent.
Auch der Haushaltsausgleich der deutschen Kommunen ist in der mittelfristigen Perspektive schwierig. Die Sozialausgaben in den Kommunen wachsen weiterhin sehr dynamisch. Und die Erfahrung der vergangen Jahre hat uns gelehrt, dass die Kommunalhaushalte - wie die Länderhaushalte - immer wieder durch starke Steuersenkungen durch den Bund auf der einen Seite und eine hohe Dynamik der Sozialausgaben in Schieflage geraten sind. Wenn wir den Fiskalpakt ernsthaft wollen, müssen wir die Finanzausstattung der Kommunen substanziell stärken.
Es stellt sich die zentrale Frage, wer für die vom Bund ausgehandelte zusätzliche Verschärfung der europäischen Rahmensetzung im Fiskalpakt geradestehen soll. Die Frage der Umsetzung der zunächst vom Bund getroffenen Verabredungen mit unseren europäischen Partnerländern betrifft den Kern der Eigenstaatlichkeit der Länder. Es geht nicht um einen profanen Streit, wer notwendige Anpassungslasten zu tragen hat. Es geht vielmehr um die Frage, ob vom Bund getroffene europäische Verabredungen die föderale Finanzverfassung Deutschlands aushebeln können. Und es geht darum, wer für die vollmundigen Versprechungen an die europäischen Partner geradesteht.
Die Länder stehen zu ihrer Zusage, ihre Haushalte bis 2020 vollständig zu konsolidieren. Aber mit Blick auf die zusätzlichen strukturellen Belastungen die in den nächsten Jahre zu bewältigen sind, wäre es unverantwortlich, mehr zu versprechen.
Wenn wir bei der Ratifizierung des Fiskalpaktes unsere Bedenken vorbringen, dann deshalb, weil wir eine faire und sachgerechte innerstaatliche Umsetzung sicherstellen müssen. Anders als beim Bund bedeuten bei den Ländern und den Kommunen zusätzliche Konsolidierungsanforderungen direkte massive Einschnitte in die öffentlichen Leistungen. Der Fiskalpakt so setzt unsere Zukunftsfähigkeit auf's Spiel. Das ist gesellschaftlich unverantwortlich. Das ist volkswirtschaftlich höchst fragwürdig. Und es ist schlicht verfassungswidrig! Es hebelt die Gestaltungsrechte der Landes- und Kommunalparlamente aus.
Ich will den Fiskalpakt und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum aus Verantwortung für Europa und seine Menschen. Ich will aber auch, dass die rechtsstaatliche Grundordnung, die dieser Bundesrepublik sehr gut getan hat und gut tut, nicht in Frage gestellt wird.

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